
30.11.–02.12.2026 | Schwerin
Aufbaukurs
Im Aufbaukurs werden Schwerpunktmäßig drei Formen von Personalentscheidungen detailliert behandelt:
- die Einstellung eines schwerbehinderten Menschen,
- die Veränderung von Arbeitsverhältnissen,
- die Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
In diesem Zusammenhang werden Kündigungsarten und Kündigungsgründe aufgezeigt und analysiert sowie Möglichkeiten der Abwendung einer Kündigungsabsicht des Arbeitgebers unter aktiver Mitwirkung der Schwerbehindertenvertretung diskutiert.
Die Kursteilnehmenden erhalten Einsicht in die Entscheidungspraxis des Inklusionsamtes. Das Verfassen einer Stellungnahme bei vorliegender Kündigungsabsicht des Arbeitgebers wird an einem konkreten Beispiel exemplarisch geübt. Im Vorfeld dieser Stellungnahme wird gemeinsam eine Checkliste zur Klärung des Sachverhaltes erarbeitet.
Am dritten Tag bekommen Sie Einblicke in die Aufgaben der verschiedenen Dienste innerhalb des Inklusionsamtes und bearbeiten Praxisbeispiele dazu.
- Aufgaben des Berufsbegleitenden Dienstses (BBD) des Inklusionsamtes
- Aufgaben des Technischen Fachdienstes (TFD) des Inklusionsamtes
- Aufgaben des Integrationsfachdienstes und der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
- Praxisbeispiele
Der Aufbaukurs steht unter dem Motto: „Mitwirkung der Schwerbehindertenvertretung bei Personalentscheidungen“ und vertieft damit insbesondere das Tätigkeitsfeld 4 des Grundkurses. Daher ist die Voraussetzung für die Teilnahme der Besuch des Grundkurses.
Dieses Seminar ist von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für die Zertifizierung im Disability Management mit 14 Stunden anerkannt.
