
10.09.2026 | Waren (Müritz)
Fachkurs
Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt Beschäftigte auch bei Anträgen an die nach § 152 Abs. 1 SGB IX zuständigen Behörden auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades und einer Schwerbehinderung sowie bei Anträgen auf Gleichstellung an die Agentur für Arbeit (§ 178 Abs. 1 Satz 3 SGB IX). Um hierfür ausreichend Handlungssicherheit zu erlangen, werden in der Veranstaltung Wissensinhalte vom Versorgungsamt und von der Agentur für Arbeit vermittelt.
Im ersten Teil der Veranstaltung informiert die Agentur für Arbeit über
- den Ablauf des Gleichstellungsverfahrens
- die Voraussetzungen für eine Gleichstellung
- wie ein Gleichstellungsantrag gestellt wird
- die Bedeutung der Befragungen des Arbeitgebers, der Personalvertretungen und der Schwerbehindertenvertretung im Gleichstellungsverfahren
Im zweiten Teil der Veranstaltung berichtet das Versorgungsamt über
- die Bemessung des Grades der Behinderung nach bundessweit einheitlichen versorgungsmedizinischen Grundsätzen (Versorgungsmedizin-Verordnung [Vers MedV])
- die Bedeutung ärztliche Befunde und Gutachten
- die sogenannte Heilungsbewährung
- die Stellung eines Erstantrags auf Anerkennung einer Schwerbehinderung
- die Stellung eines Änderungsantrags bei einem veränderten Gesundheitszustand
- die Voraussetzungen, unter welchen Merkzeichen vergeben werden und
- was bei einer Antragsablehnung getan werden kann
Dieses Seminar ist von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für die Zertifizierung im Disability Management mit 4 Stunden anerkannt.
Organisatorisches
Freie Plätze: 1